Wein-Etiketten mit e-Label

Etikett mit QR-Code, der zum e-Label führt.
Etikett mit QR-Code

Vielleicht haben Sie es schon bemerkt: Seit dem Jahrgang 2024 gibt es neue Pflichtangaben auf Weinetiketten. Eine EU-Verordnung verlangt für alle Weine (und natürlich auch Schaumweine, Sekt, Glühwein usw.), die seit dem 8. Dezember 2023 “hergestellt” wurden, die neuen Angaben.

Was bedeutet “hergestellt” beim Wein?

Als “hergestellt” gilt ein Wein, der zum Stichtag seinen Mindestalkohol und seinen Säurewert erreicht hat. Aus diesem Grund betrifft uns die Regelung erst ab dem Jahrgang 2024, weil die 2023er Weine zu diesem Zeitpunkt bereits durchgegoren waren.

Was ist neu auf den Wein-Etiketten?

Vorgeschrieben sind nun neben den bisher bereits erforderlichen Angaben Informationen zu

  • Energie- und Nährwerten,
  • Inhaltsstoffen,
  • Allergenen.

In welcher Form werden die Angaben auf dem Wein-Etikett gemacht?

Es gibt zwei Möglichkeiten, die neuen Pflichtangaben darzustellen:

Alle Angaben auf dem Etikett

Diese große Lösung ist 1. wenig attraktiv und braucht 2. sehr viel Platz, der auf den üblichen Weinetiketten normalerweise dafür kaum ausreicht. Man schreibt so, wie wir alle es von Lebensmitteln gewohnt sind, die vollen Angaben in tabellarischer Form auf das Rückenetikett.

Das sieht natürlich weder schön aus, noch ist es für viele Winzer praktisch gut umsetzbar, da der Platz auf den Wein-Etiketten naturgemäß beschränkt ist.

Erfreulicherweise erlaubt die Verordnung eine etwas gekürzte Form der Tabelle, denn Weine enthalten von Natur aus keine oder kaum Eiweiße, Fette und Salze. Daher dürfen diese Werte zusammengefasst mit dem Satz “enthält geringfügige Mengen von Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz” zusammengefasst werden.

E-Label mit QR-Code

Alternative ist das sogenannte e-Label. Hier hat sich die EU eine gute und recht praktikable Lösung ausgedacht, die Sie am Anfang des Artikels auf dem Foto des Chardonnay sehen.

Auf dem Etikett müssen in dieser Form nur die Nährwerte in Kilojoule und Kilokalorien angegeben werden. Der Rest wird mittels eines QR Codes auf dem e-Label elektronisch hinterlegt. Das bedeutet, dass der QR Code – gescannt mit einem Smartphone – Sie direkt auf eine Webseite führt, auf der die vollständigen Angaben zum jeweiligen Wein zu sehen sind.

Besonderheiten beim e-Label

Um die erforderlichen Angaben verbraucherfreundlich zu zeigen, dürfen die per QR-Code erreichten Seiten weder Werbung noch irgendwelche statistisch oder gar werbetechnisch genutzten Tracker enthalten. Sie dürfen nicht einmal auf das Impressum der zugehörigen Webseite verlinken, weil diese nun einmal kommerziell genutzt wird. Sus diesem Grund haben wir das Impressum auf jeder e-Label-Seite unten angehängt.

So sieht die e-Label-Seite des Chardonnay aus:

E-Label des 2024er Chardonnay Weißweins

Sinn und Zweck der neuen Angaben

Das e-Label dient als Ergänzung der auf dem Weinetikett gedruckten Angaben. Wer Wein trinkt, soll die Möglichkeit haben, sich genau wie bei anderen Lebensmitteln und Getränken über die Inhaltsstoffe, die Nährwerte und möglicherweise vorhandene Allergene zu informieren.

Woher kommen die Daten für’s e-Label?

Für die Nährwertangaben ist es erlaubt, diese aus den ohnehin für Qualitäts- und Prädikatsweine vorgeschriebenen Laboranalysewerten zu errechnen.

Erfreulicherweise stellt die Landwirtschaftskammer die Daten zur Verfügung. Wenn die Weine dort zur Erteilung der Amtlichen Prüfnummer angestellt werden, erfasst die LWK die Laborwerte zu jedem Wein und errechnet daraus die Nährwerte. Diese Daten von offizieller Seite übernehmen wir gerne für unsere e-Labels.

Weinanalyse für AP-Nummer

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre Emailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen Daten gespeichert und Ihr Name und Ihre Webseite zusammen mit Ihrem Kommentar auf dieser Seite nach Freigabe durch den Administrator veröffentlicht werden.